
Mediation im Arbeitsrecht - Bewältigung innerbetrieblicher Konflikte
Zusammenarbeit im Zuge eines Konflikts neu ordnen
Ist eine Trennung der Arbeitsvertragsparteien rechtlich nicht durchsetzbar oder nicht gewollt, muss eine künftige Zusammenarbeit im Zuge eines Konflikts neu geordnet werden. Die Mediation kann dabei ein Instrument sein, das eine künftige Zusammenarbeit in geregelten Bahnen sichern und gegebenenfalls sogar verlorenes Vertrauen wieder herstellen kann. Demgegenüber bieten gerichtliche Auseinandersetzungen meistens weniger Gestaltungsmöglichkeiten. Vielmehr führen sie oftmals zu einer Verhärtung der Fronten und werden als Weiterführung des Konflikts empfunden.
Eine gerichtliche Entscheidung kann die hinter dem Konflikt liegenden Interessen und Bedürfnisse weitaus weniger berücksichtigen als eine freiwillige und einvernehmliche Vereinbarung im Mediationsverfahren. Deshalb empfiehlt es sich, mit Hilfe eines Mediationsverfahrens das konfliktbeladene Arbeitsverhältnis zu „entladen“, neu zu definieren und Lösungen für eine künftige Arbeitsbasis zu schaffen.
Auch bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern untereinander, mit Vorgesetzten oder dem Betriebsrat eröffnet die Mediation neue Perspektiven und den Weg für konstruktive und nachhaltige Lösungen.